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    Naturerbe Taunus e.V. lädt ein:  Was fliegt denn da? 16. März (Mi) 19.30 -Uhr .........

     

     

    Am 23. Februar (Mittwoch) fand um 20 Uhr im Bürgerhaus in Bärstadt eine Gemeindevertretersitzung zum Thema Windpark statt.

     

    Neue Beschlußlage zum Vorranggebiet

     

    In der Sitzung der Gemeindevertretung Schlangenbad am wurde mit 14:13 Stimmen entschieden, dass der gemeindeeigene Antrag beim Regierungspräsidium zum Vorranggebiet Windkraft in Schlangenbad zurückgenommen werden soll.  
    Von den 27 Anwesenden stimmten alle 14 CDU-Mitglieder für die Zurücknahme des Vorranggebietes Windkraft. Gegen die Zurücknahme stimmten alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder von SPD, FDP, Pro und den Grünen.  
    Die Sprecher von SPD, FDP und Grünen sprachen sich in ihren Plädoyers ausdrücklich für Windkraftanlagen aus und stellten eine Bebauung auf Gemeindegebiet als grundsätzlich sinnvolle Möglichkeit dar, die Gemeindefinanzen aufzubessern und erneuerbare Energien voranzubringen. Insgesamt gibt es 31 Gemeindevertreter. Bei CDU, SPD, FDP und Grünen fehlte jeweils eine Person bei der Abstimmung.  
    Die Grünen wollen Windkraftanlagen in Schlangenbad in der kommenden Legislaturperiode nicht "vorantreiben". Dann aber solle man überlegen, ob man nicht doch Windkraftanlagen in Schlangenbad haben wolle.  
    Die SPD betonte, dass es nur um die Ausweisung eines Gebietes für Windkraftanlagen ginge und nicht um eine Bebauung mit Windkraftanlagen.  
    Die FDP betonte die Bedeutung der Windkraftanlagen für die Gemeindefinanzen.

      

    Unsere Meinung zum Thema Vorrangebiet

     

    Der Begriff "Vorranggebiet" wird bei Windkraftanlagen verwendet. Würde es nicht um Windkraftanlagen gehen, sondern um Häuser, würde man nicht von einem "Vorranggebiet" sprechen, sondern von einem "Baugebiet". Warum aber sollte man ein Vorranggebiet / Baugebiet für Windkraftanlagen ausweisen, wenn es nicht anschließend bebaut werden soll?  
    Es besteht sogar eine gewisse Verpflichtung, ausgewiesene Vorranggebiete mit Windkraftanlagen zu bebauen. SPD, FDP und Grüne sind sich insofern einig, dass sie ein solches Vorranggebiet bzw. Baugebiet haben möchten, um die Option zu haben, das Gebiet mit Windkraftanlagen zu bebauen.  
    SPD, FDP und Grüne sprachen sich daher einstimmig dafür aus, den Antrag beim Regierungspräsidium nicht zurückzuziehen. In einigen Monaten wäre dann das Baugebiet für Windkraftanlagen rechtsgültig gewesen und ein einfacher Mehrheitsbeschluß der neuen Gemeindevertretung hätte ausgereicht, das Gebiet an Windkraftbetrieber zu verpachten, um es dann zu bebauen. Dazu ist es nun nicht gekommen, weil SPD, FDP und Grüne überstimmt wurden.

     

    Ist das Thema Windkraft in Schlangenbad damit endgültig entschieden?

     

    Leider nein. Ein Vorranggebiet ist nur eine Möglichkeit, Windkraftanlagen zu bauen. Unabhängig von Vorranggebieten kann die Gemeinde jederzeit in einem Flächennutzungplan Baugebiete für Windkraftanlagen ausweisen und anschließend bebauen lassen.  
    Zudem kann das Regierungspräsidium den Antrag auf Zurücknahhme des Vorranggebietes ablehnen, weil Fristen verstrichen sind. Darüber hinaus kann das Regierungspräsidium selber einen Vorschlag zu einem Vorranggebiet in Schlangenbad erstellen. In beiden Fällen könnte die Gemeindevertretung mit einfachem Mehrheitsbeschluß die Flächen an Windkraftbetreiber verpachten.
     

    Fazit

     

    An dem knappen Abstimmungsergebnis zum Vorranggebiet von 14:13 kann man erkennen, dass eine kleine Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse bei den Wahlen zur Gemeindevertretung im März diesen Jahres ausreichen würde, damit Windkraftanlagen doch noch bei uns gebaut werden.  
    Selbst die Grünen versprechen lediglich, Windkraftanlagen nicht "voranzutreiben". Dieses Versprechen würde die Grünen nicht daran hindern, z.B. einem Antrag der FDP oder der SPD auf Verpachtung von gemeindeeigenem Land an Windkraftbetreiber zuzustimmen.

     

    Hintergrund Information: Warum ist unser Gemeindegebiet für Windkraft ungeeignet?

     

    1. Geringe Windstärken bei uns ermöglichen gerade so eine staatliche Förderung. Der Nutzungsgrad liegt bei nur 23%. Andere Regionen sind windstärker und damit viel geeigneter.

    2. Waldstandort und fehlender Wind machen besonders hohe Anlagen erforderlich.

    3. Viel zu geringe Mindestabstände zur Bebauung (800 bis 1.000 m).

    4. Bisher keine industrielle Bebauung (Kur- und Erholungsgebiet).  Historische Kulturlandschaft wird massiv verändert.

    5. Lärm-, Schatten-, Blink- und Dreheffekte stören Kur- und Erholungsfunktion in unserem Gemeindegebiet.

    6. Abholzung von 40.000 m2 Wald sind erforderlich (dadurch geringerer Lärmschutz zur B260).

     

    Hintergrund-Informationen zur Beschlusslage in Schlangenbad

     

    In 2009 hat die Gemeindevertretung mit den Stimmen von Grünen, SPD und FDP beim Regierungspräsidium ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen beantragt, also ein Baugebiet für Windkraftanlagen.
    Im Februar 2011 hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Antrag aus 2009 zurückzunehmen. Die Grünen, SPD und FDP wollten das Vorranggebiet behalten, wurden jedoch überstimmt.
    Es ist fraglich, ob das Regierungspräsidium die Zurück-nahme akzeptiert, denn verschiedene Fristen sind bereits im Dezember 2010 abgelaufen.
    Ein Windpark kann auch ohne Vorranggebiet erbaut werden: Mit der Mehrheit der Gemeindevertreter und Genehmigungen kann gemeindeeigenes Land jederzeit zur Windkraftnutzung umgewidmet werden.

     

    Was der Wiesbadener Kurier schreibt: lesen Sie bitte HIER

     

     

    Naturerbe Taunus e.V. lädt ein:

    Am 16. März (Mi) 19.30 - ca 21.00 Uhr.  Bürgerhaus Bärstadt

    Was fliegt denn da?

    Vögel des Taunus erkennen und begreifen.

    • Ingo Hausch, Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz
    • Julia Hy-Keller, NABU Untertaunus

    Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist kostenfrei.

    Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

    Ihr

    Verein Naturerbe Taunus e.V.